SPD-Fraktion begrüßt A13-Initiative der Landeskoalition

Veröffentlicht am 22.06.2018 in Bürgerschaft

Der gemeinsame Antrag der rotgrünen Koalition in der Bremischen Bürgerschaft zur Anhebung der Besoldung für Grundschullehrkräfte wird von der SPD-Stadtverordnetenfraktion ausdrücklich begrüßt. Torsten von Haaren, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und Sprecher der SPD im Schulausschuss der Stadtverordnetenversammlung: „Die Koalition folgt damit einer Initiative der Bremerhavener SPD und einem Beschluss des Magistrats. Wir betrachten die Schlechterstellung der Lehrkräfte mit einer Qualifikation für die Grund- und Oberschulen gegenüber den Lehrkräften an Gymnasien und beruflichen Schulen als Ausdruck eines überkommenen Bildungsverständnisses. Inzwischen wissen alle Beteiligten um die besondere Bedeutung der Elementar- und Grundschulbildung. Aus diesem Grund ist eine Anpassung der Gehaltsstrukturen zwingend.“

 

Von Haaren weiter: „Die Anhebung der Gehälter ist außerdem notwendig, um im Wettbewerb um die besten Lehrkräfte konkurrenzfähig zu bleiben. Sowohl die Bezahlung als auch andere Kriterien wie die Arbeitszeiten und die Ausstattung der Schulen spielen bei der Wahl des Arbeitsortes eine immer größere Rolle. Deshalb ist es notwendig, Standortnachteile abzubauen und alle Möglichkeiten zur Verbesserung der Rahmenbedingung auszuschöpfen, um damit die Qualität schulischer Bildung insgesamt zu sichern.“

 

Dabei dürfe man nicht bei der Anpassung der Gehälter stehen bleiben. Angesichts der in den Bundesländern unterschiedlich geregelten Unterrichtsverpflichtung von Lehrkräften unterstützt die SPD-Fraktion einen Vorstoß des Magistrats. Dieser hatte sich im Dezember 2017 in einem von Schuldezernent Michael Frost vorgelegten Beschluss dafür ausgesprochen, die seit 1997 geltende Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung im Lande Bremen zurückzunehmen und den Senat gebeten, hierfür die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. Von Haaren: „Auch diese Benachteiligung von Lehrkräften in Bremen und Bremerhaven etwa gegenüber ihren niedersächsischen Kolleginnen und Kollegen muss umgehend beendet werden.“

 

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