Karin Jöns
Die Europaabgeordnete Karin Jöns erklärt: Europäisches Parlament sagt "Nein" zur 60 Stunden-Woche
"Die Verantwortung für das Scheitern der Verhandlungen zur Arbeitszeit trägt allein der Ministerrat. Die Arbeitsminister haben sich nicht wirklich um einen Kompromiss bemüht, während wir als Europäisches Parlament dem Ministerrat bis an die Schmerzgrenze entgegengekommen sind", so die SPD-Europaabgeordnete und Sozialexpertin Karin JÖNS nach einer weiteren erfolglosen Sitzung des Vermittlungsausschusses von Rat und Parlament. Vor Ende der sechswöchigen Frist zur Einigung, die heute am 28. April abgelaufen wäre, erklärten beide Delegationen kurz nach Mitternacht die Verhandlungen für gescheitert.
JÖNS, die selbst der Verhandlungsdelegation des Europäischen Parlaments angehörte, kritisierte vor allem das bedingungslose Festhalten der Minister am 'Opt-Out'. Sie hätten gewollt, dass Arbeitnehmer/innen bei individueller Zustimmung durchschnittlich bis zu 60 Stunden pro Woche arbeiten. Bei Bereitschaftsdiensten sogar bis zu 65 Stunden. Erst für Arbeitszeiten darüber hinaus hätte die Zustimmung der Tarifpartner eingeholt werden sollen.
Karin JÖNS: "Das aber wäre nichts anderes gewesen, als ein Einstieg in die 60-Stunden Woche. Dem zuzustimmen, wäre gesundheits- und familienpolitisch unverantwortlich gewesen." Deshalb habe das Europäische Parlament am Auslaufen des 'Opt-Outs' festgehalten. Allerdings habe es den Mitgliedstaaten als Kompromiss für ein Auslaufen des 'Opt-Outs' sogar eine Übergangszeit von bis zu sieben Jahren angeboten.
Karin JÖNS: "Sieben Jahre Übergangszeit plus verantwortbare Ausnahmen für Bereitschaftsdienste, um beispielsweise bei Ärzten oder Feuerwehren von der durchschnittlichen Höchstarbeitszeit von 48 Stunden pro Woche abweichen zu können, hätte alle Probleme einzelner Mitgliedstaaten gelöst. Aber man muss auch ein soziales Europa wirklich wollen und nicht nur Lippenbekenntnisse dazu abgeben."
JÖNS wertete das Scheitern des Vermittlungsausschusses als 'Armutszeugnis' für den Rat. Er habe sich weder beim 'Opt-Out' bewegt, noch sei er auf die Angebote für Ausnahmen bei den Bereitschaftsdiensten eingegangen.
Karin JÖNS: "Die derzeit geltende Regelung ist auf jeden Fall besser als alles, was der Rat jetzt wollte. Allerdings droht nun vielen Mitgliedstaaten ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission, weil es somit weiterhin an einer EU-weiten Regelung fehlt, die den Urteilen des EuGH Rechnung trägt, wonach Bereitschaftsdienst grundsätzlich Arbeitszeit ist." JÖNS verwies darauf, dass viele Mitgliedstaaten, anders als Deutschland, die Urteile von 2000 und 2003 noch immer nicht in nationales Recht umgesetzt hätten.
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