Neues aus der Bürgerschaft 1/2021

Veröffentlicht am 02.02.2021 in Bürgerschaft

Unsere Bürgerschaftsabgeordneten Martin Günthner, Janina Brünjes, Holger Welt und Jörg Zager berichten aus der Januarsitzung der Bremischen Bürgerschaft:


Auch im neuen Jahr sind wir wieder für euch in Bremen unterwegs. Am 27. und 28. Januar 2021 fand die Bremische Bürgerschaft statt. Nachdem bereits im Vorfeld im Rahmen einer Sondersitzung über die neuen Coronamaßnahmen debattiert wurde, standen nun folgende Themen auf der Agenda:

Bekenntnis zur Weservertiefung: Im Rahmen der Aktuellen Stunde haben wir festgestellt: unsere Häfen sind das Rückgrat unserer Wirtschaft. Um die seeseitige Erreichbarkeit der Häfen und damit auch die Beschäftigung zu sichern, brauchen wir die Außenweservertiefung. Wir wollen dies schnell angehen und blicken deshalb hoffnungsvoll auf die neu geschaffene Möglichkeit durch den Bund, diese Art von Infrastrukturprojekt in einem beschleunigten Verfahren zeitnah anzugehen. Im Senat konnten wir unsere sozialdemokratische Position der Außenweservertiefung gemäß Koalitionsvertrag durchsetzen!

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Neue Unterstützung für Studierende: Studierende leiden sehr unter der Corona-Krise. Wir haben neue Unterstützung auf den Weg gebracht und erhöhen die individuelle Regelstudienzeit, sodass die dringend notwendigen Bafög-Zahlungen verlässlich bei den Studierenden ankommen. Zusätzlich haben wir uns als SPD stark gemacht, Spielregeln für digitale Prüfungen einzuführen. Ganz wichtig dabei ist, dass der Datenschutz ernst genommen werden muss!


Assistenz im Krankenhaus für Menschen mit Behinderung: Zur Zeit können AssistenznehmerInnen ihre Assistenzleistungen während eines Krankenhausaufenthalts/Rehabilitationsmaßnahme nur unter bestimmten Bedingungen sicherstellen. Wir haben auf eine Bundesratsinitiative hingewirkt, sodass die Klärung der Kostenübernahme für Assistenzkräfte herbeigeführt und erforderliche Leistungen erbracht werden können. Zusätzlich wollen wir, dass die Schulungen des Pflegepersonals in den Krankenhäusern ausgebaut wird.


Erhöhung der Freistellung von ArbeitnehmerInnen zur Betreuung eines kranken Kindes: ArbeitnehmerInnen können sich, wenn ein Kind erkrankt, von der Erwerbsarbeit freistellen lassen. Kann keine andere im Haushalt lebende Person dies übernehmen, sind jährlich 10 Tage im Jahr für die Freistellung vorgesehen. Da Kinder allerdings an acht bis zwölf Infektionen jährlich normal erkranken können, wollen wir die Tage der Freistellung erhöhen, sodass jeder Elternteil berechtigt ist, mindestens 15 Tage pro Jahr freizunehmen. Für Alleinerziehende wollen wir die Zahl entsprechend erhöhen und die Regeln bei mehreren Kindern anpassen.

 

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