Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Online-Durchsuchung

Veröffentlicht am 01.03.2008 in Überregional

Neues Grundrecht schützt digitale Daten.

Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Grundsatzurteil ein neues Grundrecht auf „Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme“ geschaffen. Das heißt: persönliche Daten,Informationen und Dokumente auf Computern, Mobiltelefonen oder PDA's sind grundsätzlich vor Zugriffe des Staates geschützt.

Damit hat das oberste deutsche Gericht den Schutz der persönlichen Freiheit auch für die digitale Welt festgeschrieben. Die SPD begrüßt diese Entscheidung außerordentlich! Für diesen Schutz hat die SPD in den vergangenen Monaten hart mit der Union gerungen. Das Bundesverfassungsgericht hat uns jetzt bestätigt.

Das Gericht hat sehr hohe Hürden für einen Eingriff in das neue Grundrecht aufgestellt. Es hat klargestellt,dass nur eingegriffen werden darf,wenn

  • tatsächliche Anhaltspunkte
  • einer konkreten Gefahr
  • für ein überragendes Rechtsgut (Leib,Leben,Freiheit,Grundlagen oder Bestand des Staates)
  • durch einen Richter positiv festgestellt werden.

Damit ist den ausufernden Bestrebungen von Bundesinnenminister Schäuble ein klarer Riegel vorgeschoben.Auch kann er sich nicht durch öffentliches Schwadronieren und Taktieren quasi seine Gefahrenlage selber schaffen.

Darüber hinaus hat das Gericht klargestellt,dass das neue Grundrecht einen Kernbereich privater (digitaler) Lebensgestaltung schützt,in den der Staat selbst unter den genannten strengen Voraussetzungen nicht eingreifen darf. So wird gewährleistet,dass kein neugieriger Ermittler etwa in digitalen Tagebüchern,privaten Fotos oder Filmen herumschnüffeln darf.

Wolfgang Schäuble muss seine Linie jetzt unverzüglich ändern und einen verfassungskonformen Entwurf zum Bundeskriminalamts-Gesetzeinbringen.

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