Besserer Schutz vor lästiger Telefonwerbung.

Veröffentlicht am 01.08.2008 in Überregional

Die Bundesregierung will schärfer gegen unerlaubte Telefonwerbung vorgehen. Dafür sollen die Widerspruchsrechte bei telefonisch abgeschlossenen Verträgen gestärkt werden. Dies sieht ein von Bundesjustizministerin Zypries erarbeiteter Gesetzentwurf vor, den das Bundeskabinett Ende Juli verabschiedet hat. Hiermit werden wichtige Vorschläge der SPD für einen besseren Verbraucherschutz umgesetzt.

Unerwünschte Telefonwerbung hat sich in den letzten Jahren zu einem flächendeckenden Problem entwickelt. 86 Prozent der Bevölkerung fühlen sich hiervon belästigt. Und immer häufiger müssen sich Verbraucherinnen und Verbraucher gegen angeblich oder tatsächlich am Telefon abgeschlossene Verträge wehren.

Telefonwerbung gegenüber Verbrauchern ohne deren Einwilligung ist zwar schon heute verboten. Doch unseriöse Firmen setzen sich immer wieder über das Verbot hinweg. Zudem kann das Recht oft nicht durchgesetzt werden, weil Anrufer ihre Rufnummer unterdrücken und so nicht identifiziert werden können. Besonders häufig kommt Telefonwerbung bei Verträgen über die Lieferung von Zeitungen und Zeitschriften sowie über Wett- und Lotteriedienstleistungen vor, weil es hier noch kein gesetzliches Widerspruchsrecht gibt.

Folgende Regelungen sollen deshalb eingeführt werden:

  • Keine Ausnahmen mehr: Telefonwerbung ist nur mit vorheriger ausdrücklicher Einwilligung der Verbraucher zulässig. Verstöße werden mit Geldbußen bis zu 50.000 Euro geahndet.
  • Die Rufnummer-Unterdrückung wird für Werbeanrufe untersagt, um Verstöße gegen verbotene Telefonwerbung wirksam verfolgen zu können.
  • Verbraucherinnen und Verbraucher können telefonisch abgeschlossene Verträge innerhalb von mindestens zwei Wochen widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt erst nach schriftlicher Mitteilung.
  • Vor Widerruf erhaltene Leistungen muss der Verbraucher nur dann bezahlen, wenn er vor Vertragsabschluss auf diese Pflicht hingewiesen worden ist und er dennoch zugestimmt hat.

Das Anliegen der SPD, Verbraucherinnen und Verbraucher vor lästiger Telefonwerbung zu schützen und ihnen mehr Rechte gegen unterschobene Verträge zu geben, wird mit den neuen Regelungen durchgesetzt. Wir werden uns auch künftig für einen umfassenden und wirkungsvollen Verbraucherschutz in Deutschland einsetzen.

 

 

Alle bisher erschienenen Flugblätter
 

Homepage SPD Bremerhaven