Der Unterbezirksparteitag der SPD Bremerhaven hat am 4. März einstimmig, auf Vorschlag des Bundestagsabgeordneten Uwe Beckmeyer, folgende Resolution beschlossen:
Die Post AG muss auch in Bremerhaven das Postgesetz und die Postuniversaldienstleistungsverordnung (PUDLV) beachten.
Wer die Mehrwertsteuerbefreiung für Postuniversaldienstleistungen in Anspruch nimmt und die Vorzüge des Briefmonopols bis 50 g genießt, muss auch im Gegenzug verantwortlich handeln.
In der PUDLV sind neben der Beschreibung der Universaldienste auch die Qualitätsmerkmale der Briefbeförderung verbindlich festgelegt. Bundesweit müssen mindestens 12.000 stationäre Einrichtungen vorhanden sein, in denen Verträge über Briefbeförderungsleistungen im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 abgeschlossen und abgewickelt werden können.
In Gemeinden die zentralörtliche Funktionen haben ist grundsätzlich zu gewährleisten, dass in zusammenhängend bebauten Gebieten eine stationäre Einrichtung in max. 2000 m Entfernung für Kunden erreichbar ist.
Die SPD fordert daher die örtliche IHK auf, mit ihren Einzelfirmen, den Versuch der Deutschen Post AG zu unterbinden, ihr Filialnetz mittels Dienstleistungsverträgen mit Dritten auszudünnen.
Bremerhavens Bürgerinnen und Bürger sowie die Bremerhavener Wirtschaft sind aufgefordert, solches Ansinnen der Post AG konsequent abzuwehren und keine Verträge über Postdienstleistungen in privater Betreiberschaft abzuschließen.