Wiedereinführung der 5-Prozent-Klausel

Veröffentlicht am 05.06.2008 in Bürgerschaft

Die Bremische Bürgerschaft (Landtag) hat in ihrer Sitzung am 4. Juni das Gesetz "Wiedereinführung der 5-Prozent-Klausel bei der Wahl zur Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bremerhaven
(Gesetz zur Änderung des Bremischen Wahlgesetzes)"
mit 67 Ja-Stimmen, und 12 Nein-Stimmen (Fraktionen der FDP und der Linken) in erster Lesung beschlossen. Mit den Gegenstimmen der FDP und der Linken wurde dann das Gesetz zur Beratung an den Wahlrechtsausschuss zur weiteren Beratung überwiesen.

Der SPD-Bürgerschaftsabgeordnete und stellvertretende Landesvorsitzende Thomas Ehmke machte deutlich, dass man mit der Wiedereinführung der 5-Prozent-Hürde die Ungleichbehandlung Bremens uns Bremerhavens im Wahlrecht rückgängig mache. In Bremen gelte die 5-Prozent-Hürde, während sie für Bremerhaven aufgehoben worden sei. Die SPD habe aber immer deutlich gemacht, dass sie an der Wiedereinführung festhalte - so fänden sich entsprechende Forderungen sowohl im Wahlprogramm als auch in der Koalitionvereinbarung mit den Grünen. Die Hürde diene in Bremerhaven inbesondere der Wahrung der Funktionsfähigkeit. Die Stadtverordnetenversammlung wähle Oberbürgermeister und Magistratsmitglieder, also die Stadtregierung. Dadurch sei es notwendig, die Möglichkeiten einer geordneten Regierungbildung zu ermöglichen. Das Bundesverfassungsgericht habe in einer Entscheidung ausdrücklich daraufhingewiesen, dass die Zulässigkeit einer 5-Prozent-Hürde von Land zu Land unter den jeweiligen Gegebenheiten überprüft werden müsse. Aus Sicht der SPD ist das ist Bremerhaven durch die besonderen Bedingungen eindeutig gegeben.

 

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