Zager: Gesamtpersonalrat verhindert Übertragung der Bremerhavener Personalabrechnungen an Performa Nord

Veröffentlicht am 19.12.2018 in Aktuelle Meldung

Der Gesamtpersonalrat der Stadt Bremerhaven hat in einem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Bremen die Übertragung der Gehaltsabrechnungen im Bereich der Lehrkräfte und der Polizei Bremerhaven sowie für die pensionierten Beamtinnen und Beamte in diesen Bereichen vorerst verhindert. 

Vorausgegangen war folgendes: In der Vereinbarung des Bremer Senats mit dem Magistrat der Stadt Bremerhaven aus März 2016 wurde vereinbart, die Gehaltsabrechnungen im Bereich des unterrichtenden Personals für die Stadt Bremerhaven sowie für den Bereich der Polizei Bremerhaven auf den eigenen Betrieb der Stadt Bremen Performa Nord zu  übertragen. Performa Nord führt diese Tätigkeiten für die Beschäftigten sowie Beamtinnen und Beamten des Landes und der Stadtgemeinde Bremen durch.

Der Gesamtpersonalrat der Stadt Bremerhaven hatte bereits in 2017 die Zustimmung verweigert. Der Vorsitzende Jörg Zager begründete dies ausführlich: „die Übertragung der Gehaltsabrechnung verletzt die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, da insgesamt Mehrkosten im Minimum von 669.000 €  über einen Zeitraum von acht Jahren entstehen würden. Auch könnten solche Vereinbarungen nicht ohne entsprechende Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung abgeschlossen werden.“ Darüber hinaus bestanden Bedenken im Hinblick auf den Datenschutz. Zudem hätte aus Sicht des Gesamtpersonalrats ein solcher Auftrag ausgeschrieben werden müssen. 

Ebenfalls bereits im April 2017 wurde auch dem Magistrat nach interner Prüfung durch das Rechtsamt mitgeteilt, dass die Verlagerung von derartigen Aufgaben aus dem Magistrat heraus auf einen Eigenbetrieb des Landes Bremen, aufgrund der Regelungen in der Bremerhavener Stadtverfassung, in die Zuständigkeit der Stadtverordnetenversammlung fällt. Gleichwohl wurde die Angelegenheit vom Magistrat weiter vorangetrieben und in einer Einigungsstelle entgegen der Ablehnung des Gesamtpersonalrates beschlossen.

Diese Entscheidung hatte der Gesamtpersonalrat Bremerhaven vor dem Verwaltungsgericht Bremen durch die Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht Sonja Litzig, angefochten und in der Sitzung am 23.11.2018 Recht bekommen. Das Verwaltungsgericht führte dazu aus, dass eine solche Entscheidung lediglich auf Gesetzesverstöße hin überprüft werden könnten. Die Sinnhaftigkeit oder Wirtschaftlichkeit einer solchen Entscheidung stünde vor dem Gericht nicht zur Debatte. Gleichwohl sah das Verwaltungsgericht Rechtsgrundsätze als verletzt an. Der Spruch der Einigungsstelle scheiterte dabei bereits an formalen Kriterien, da nach dem bremischen Personalvertretungsgesetz Entscheidungen der Einigungsstelle schriftlich begründet sein müssen. Eine Begründung fehlte jedoch vollständig. Das Verwaltungsgericht wies ausdrücklich darauf hin, dass auch abgesehen von diesem formalen Aspekt inhaltlich die Entscheidung rechtswidrig sei. Zwar sah das Verwaltungsgericht keinen Verstoß gegen das Vergaberecht als gegeben an. Das Gericht hat aber sehr deutlich dargelegt, dass die Zuständigkeit für eine solche Veränderung in der Organisation der Verwaltung bei der Stadtverordnetenversammlung und eben nicht beim Magistrat liege. Der Magistrat sei in Bremerhaven letztlich nur zuständig für Geschäfte der laufenden Verwaltung; Entscheidungen grundsätzlicher Art wie die vorliegende gehörten hierzu nicht.

Der Vorsitzende des Gesamtpersonalrates Jörg Zager weist darauf hin, „dass noch unklar ist, wie es in dieser Angelegenheit nun weitergeht. Zunächst muss die schriftliche Begründung des Urteils abgewartet werden. Fest steht schon jetzt, dass die Auslagerung der Tätigkeiten in der vorgesehenen Form erst einmal nicht stattfinden kann“.
 

 

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