Zager: Personalräte bekommen vor dem Bundesverwaltungsgericht Recht

Veröffentlicht am 19.12.2018 in Aktuelle Meldung

Wie weit geht die Mitbestimmung im Öffentlichen Dienst des Landes Bremen? Mit dieser Frage musste sich das Bundesverwaltungsgericht jüngst beschäftigen. Anlass war ein Streit zwischen Magistrat und Personalräten. Konkret ging es um die Frage, ob Personalräte ein Mitbestimmungsrecht haben, wenn Beschäftigte vom Amtsarzt untersucht werden sollen. 

Das Oberverwaltungsgericht Bremen hatte im Mai letzten Jahres für die Personalräte entschieden. Dagegen wurde von Oberbürgermeister Melf Grantz Rechtsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt. 

In seinem Beschluss vom 15.10.2018 bestätigt das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG 5 P 8.17, OVG 6 LP 37/16) die Rechtsauffassung der Personalräte. Demzufolge ist die Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung gegenüber Bediensteten des Magistrats der Stadt Bremerhaven mitbestimmungspflichtig.

Der Vorsitzende des Gesamtpersonalrats, Jörg Zager, äußert sich erleichtert: „Vordergründig ging es um die Frage der amtsärztlichen Untersuchungen. Tatsächlich stand in dem Rechtsstreit aber die im Personalvertretungsgesetz verankerte Allzuständigkeit des Personalrats und damit der Kern der Mitbestimmung auf dem Prüfstand.“

„Es ist schon erstaunlich, dass in einem gesetzlich vorgegebenen Mitbestimmungsverfahren gleichzeitig der Versuch unternommen wird, die Mitbestimmung auf gerichtlichem Wege in Frage zu stellen.“, wundert sich Jörg Zager. 

Von daher ist es umso erfreulicher, dass das Bundesverwaltungsgericht die Allzuständigkeit der Personalräte nicht in Frage gestellt hat. „Deutlicher kann ein Sieg nicht ausfallen.“, so Bernd Stege, Rechtsanwalt.

In Bremen gab es einen vergleichbaren Rechtsstreit. Auch den gewannen die Personalräte vor dem Bundesverwaltungsgericht.
 

 

Homepage Allforred